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Mit allen Sinnen Abschied nehmen

Bewusster Abschied – kann für jeden Menschen anders aussehen. Doch was bedeutet es eigentlich, sich bewusst von einem Verstorbenen zu verabschieden? Und warum löst der direkte Kontakt mit dem Tot bei vielen Menschen immer noch tiefstes Unbehagen aus?

Kaum etwas bewegt uns so sehr wie die Begegnung mit dem Tod. Doch kaum etwas geschieht auch so verborgen wie das Sterben. Seit der Tod zunehmend in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen eintritt, ist der direkte Kontakt zu einem Verstorbenen immer weiter aus unserem Lebensalltag verschwunden.

Oft sind es das Pflegepersonal, Ärzte, Seelsorger oder die Bestatter, die Berührungspunkte zu einem Leichnam haben und wissen, wie man einem Toten die Augen schließt, ihn richtig bettet oder wie sich ein kalter Körper anfühlt, aus dem das Leben gewichen ist. Damit besitzen sie Erfahrungen und ein Wissen, das in der breiten Bevölkerung weitgehend verloren gegangen ist.

Für viele Menschen ist die Begegnung mit einem Verstorbenen immer noch eine Ausnahmesituation, ganz zu schweigen von der Berührung eines toten Körpers. Das mag in vielerlei Hinsicht damit zu tun haben, dass die Konfrontation mit dem Tod – im Besonderen die Vorstellung vom Anblick eines Verstorbenen – mit großen Ängsten verbunden ist. Die Angst davor, sich in einer ungewohnten Situation ausgeliefert zu fühlen oder hartnäckige Gerüchte über „Leichengift“ lassen viele Menschen davor zurückschrecken, einem verstorbenen Angehörigen zu begegnen, ihn zu berühren, ihn zu versorgen oder offen aufzubahren zu lassen.

Bis in die 1950er Jahre war es ganz normal, dass ein Verstorbener durch seine Angehörigen versorgt und zu Hause oder im Trauerhaus der Gemeinde aufgebahrt wurde. Diese ehemals gängige Praxis ist einerseits fast in Vergessenheit geraten. Andererseits trägt die gegenwärtige Hospizbewegung, das Engagement vieler Bestattungsdienste und das zunehmende Interesse Angehöriger dazu bei, diese aktive Form der Trauerarbeit wieder in die gesellschaftliche Mitte zu rücken.

Sehen und begreifen was geschehen ist

Sich von einem geliebten Menschen verabschieden schmerzt – ganz gleich unter welchen Umständen oder zu welchem Zeitpunkt er gestorben ist. Für die Trauerbewältigung ist es elementar, den Schmerz zuzulassen und zu verstehen, dass der Tod wirklich eingetreten ist, das heißt den Tod überhaupt begreifen zu können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um einen plötzlichen und unerwarteten Todesfall handelt.

Mit allen Sinnen begreifen zu können, dass jemand nicht mehr lebt, bedeutet, dies nicht nur zu hören, sondern auch mit eigenen Augen zu sehen und im wahrsten Sinne des Wortes zu „be-greifen“, also anzufassen. Wir nehmen Abschied von einem Menschen – die Betonung liegt dabei auf „nehmen“ als einer aktiven, bewussten Tätigkeit.

Die Tradition der Versorgung des Verstorbenen durch Angehörige und im Besonderen die offene Aufbahrung bieten für das BEGREIFEN und ABSCHIED NEHMEN einen würdevollen Rahmen und stellen keineswegs zwangsläufig eine Belastung dar. Vielmehr können diese besonderen Stunden, in denen ein geliebter Mensch verstorben ist, der Körper aber noch unter den Lebenden weilt, äußerst heilsam und eine ganz besondere, individuelle Form des Abschieds sein.

Viele Bestattungsdienste bieten Angehörigen mittlerweile die Möglichkeit, bei der Versorgung des Verstorbenen dabei zu sein oder machen Mut, den Leichnam selbst zu waschen, zu betten, einzucremen oder ihn anzukleiden. Bei einer offenen Aufbahrung hingegen hat jeder die Möglichkeit, sich auf seine eigene Art und Weise zu verabschieden. Dabei sollte grundsätzlich das getan werden, was im Moment der Trauer guttut:

Man kann sich zu dem Verstorbenen setzen und seine Hand halten oder streicheln. Man kann ihn noch einmal berühren, ihm die Stirn küssen oder ihm noch ein paar persönliche Worte mit auf die Letzte Reise geben. Man kann eine Kerze anzünden, beten, singen, weinen, aber auch schimpfen oder einfach nur mit seinen Lieben zusammensitzen.

Dabei ist es auch hilfreich, mehrmals zu dem Verstorbenen gehen zu können und die natürlichen körperlichen Veränderungen mitzuerleben: Sehen, wie sich die Hautfarbe verändert hat. Spüren, dass der Körper kalt ist. Erkennen, dass der verstorbene Mensch nicht mehr atmet und antwortet.

Häufig besteht immer noch große Unsicherheit, ob die Beteiligung an der Versorgung des Verstorbenen oder eine offene Aufbahrung überhaupt zulässig ist. Zwar bestimmen in Deutschland vielerorts die Bestattungsgesetze den Umgang mit dem Tod und den Toten. Doch vielfach werden die gegebenen Freiheiten gar nicht vollumfänglich genutzt: Angehörige dürfen den Verstorbenen beispielsweise auch vom Krankenhaus oder Pflegeheim zu sich nach Hause bringen lassen, um ihn dort noch bei sich zu haben und umsorgen zu können. Zudem darf ein Leichnam bis zu 36 Stunden zu Hause oder in den entsprechenden Räumlichkeiten des Bestatters aufgebahrt werden.

Oftmals beginnt der eigentliche Prozess der Trauerbewältigung erst einige Zeit nach den Trauerfeierlichkeiten oder der Beisetzung. Der bewusste Abschied von einem geliebten Menschen, eingebettet in einen feierlichen wie auch persönlich festgelegten Rahmen, kann jedoch maßgeblich dazu beitragen, den ganz eigenen „guten“ Weg durch die Zeit der Trauer zu finden.

Stephanie Tamm

Foto: Pixabay

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